Befähigungsprüfung
nicht bestanden?

Auch ohne erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung können sich auf Grundlage des § 19 GewO 1994 im Einzelfall rechtlich zulässige Möglichkeiten zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in den Bereichen Kosmetik, Fußpflege oder Massage ergeben.

Fußpflege

Kosmetik

Massage

Im Rahmen meiner unabhängigen gutachterlichen Tätigkeit prüfe ich Qualifikationen und Berufserfahrung strukturiert, nachvollziehbar und nach objektiven fachlichen Kriterien.

Die Beurteilung erfolgt auf Basis der vorgelegten Unterlagen sowie - sofern erforderlich - unter Einbeziehung einer Arbeitsprobe und eines Fachgesprächs unter Berücksichtigung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und wird schlüssig sowie widerspruchsfrei erstellt.

Das Gutachten stellt eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Beurteilung der individuellen Befähigung dar und ist im behördlichen Verfahren als geeignetes Beweismittel im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu berücksichtigen.

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