Dein Start in die Selbstständigkeit

 

zwei klare Wege zum eigenen Gewerbe:
Praxisnah und transparent

Ablauf und Kosten

Die Feststellung der individuellen Befähigung nach § 19 GewO 1994 besteht aus zwei Teilen: 
einem Fachgespräch und einer praktischen Arbeitsprobe.
Beide Elemente prüfen, ob Sie die für die eingeschränkte Kosmetik-Berechtigung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sicher beherrschen.

1. Vorbereitung auf Fachgespräch und Arbeitsprobe

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Kompetenzbereiche.
Diese Unterlagen dienen als gezielte Stoffeingrenzung und enthalten auch Beispiel-Fragen und Antwortvorschläge, um Ihnen eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen.

Themenbereiche:

  • Anatomie, Dermatologie, Histologie und Somatologie
  • Grundlagen der klassischen Gesichtsbehandlung
  • Maniküre: Hygiene, Arbeitstechniken und Behandlungsablauf
  • Fachgerechtes Augenbrauen- und Wimpernfärben inkl. Fassionierung
  • Grundlagen des gewählten apparativen Verfahrens
    (HydraFacial, Diodenlaser oder Shape-Line Slimmer)
  • Kontraindikationen, Risiken und Nebenwirkungen
  • Hygiene, Desinfektion und Arbeitsschutz
  • Anamnese, Aufklärungspflicht und Dokumentation
  • Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen

Diese Themen bilden die inhaltliche Basis des Fachgesprächs und entsprechen den Anforderungen der Kosmetik-Befähigungsprüfungsordnung.

2. Praktischer Teil der Befähigungsfeststellung

Im praktischen Abschnitt zeigen Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten in einem realitätsnahen Arbeitsumfeld.
Sie bringen dafür ein eigenes Modell (Testperson) mit, an dem Sie Ihre Behandlung demonstrieren.

 

Pflichtbereiche:

  • Klassische Gesichtsbehandlung
  • Augenbrauen- und Wimpernfärbung inkl. Fassionierung
  • Maniküre

Apparative Behandlung (eine Methode zur Wahl):

  • HydraFacial
  • Diodenlaser zur dauerhaften Haarentfernung
  • The Shape-Line Slimmer (Körpergerät)

Während der praktischen Prüfung:

  • führen Sie alle Arbeitsschritte fachgerecht und hygienisch durch,
  • erstellen und erläutern eine vollständige Anamnese bzw. Karteikarte,
  • erklären den Behandlungsablauf und die verwendeten Produkte.

Die Bewertung erfolgt anhand von fachlichen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Kriterien gemäß der Kosmetik-Befähigungsprüfungsordnung.

3. Was noch zusätzlich erforderlich ist

Für die selbstständige Ausübung des Gewerbes benötigen Sie – zusätzlich zum positiven Gutachten – einen kaufmännischen Nachweis, beispielsweise: • anerkannte kaufmännische Ausbildung (z. B. HAK-Matura, LAP Einzelhandel) oder • die erfolgreiche Ablegung der Unternehmerprüfung. Erst beide Nachweise gemeinsam ermöglichen die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde.

4. Abschluss und Gutachtenerstellung

Nach erfolgreicher Absolvierung beider Teile erstellt Mst. Hermann Talowski ein schriftliches Fachgutachten, das Ihre individuelle Befähigung bestätigt.
Dieses Gutachten dient der Behörde als Grundlage für die Erteilung der eingeschränkten Gewerbeberechtigung.

Das Honorar für die Begutachtung beträgt € 1.440,- brutto.
Es kann aber immer zu Abweichungen aufgrund von verschiedenen Leistungsumfängen und Fahrtkosten geben.