Gutachten – FKM Gutachter

Dein Start in die Selbstständigkeit

Der individuelle Weg zur Gewerbeberechtigung in Österreich.

praxisnah transparent behördentauglich

Ablauf und Kosten – Feststellung der individuellen Befähigung (§ 19 GewO 1994)

Die Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO 1994 erfolgt auf Grundlage einer fachlichen Beurteilung und umfasst in der Regel ein Fachgespräch sowie eine praktische Arbeitsprobe. Ziel ist die Beurteilung, ob die für die beantragte (eingeschränkte) Gewerbeberechtigung – oder bei einem nicht bestandenen Modul der Befähigungsprüfung – erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.

Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Fachgutachten dokumentiert und dient der Behörde als Entscheidungshilfe im gewerberechtlichen Verfahren.
 

1. Vorbereitung auf Fachgespräch und Arbeitsprobe

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine strukturierte Übersicht der maßgeblichen Kompetenzbereiche. Diese dient der Stoffeingrenzung und Orientierung und kann beispielhafte Fragestellungen enthalten.

Typische Themenbereiche (je nach beantragtem Umfang):

  • Grundlagen der Anatomie, Dermatologie, Histologie und Somatologie
  • Kontraindikationen, Risiken und Nebenwirkungen
  • Hygiene, Desinfektion und Arbeitsschutz
  • Anamnese, Aufklärung und Dokumentation
  • Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen

Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Anforderungen der jeweils einschlägigen Befähigungsprüfungsordnung.

2. Praktischer Teil der Befähigungsfeststellung

Im praktischen Teil demonstrieren Sie Ihre beruflichen Fertigkeiten in einem realitätsnahen Arbeitsumfeld an einer geeigneten Testperson (Modell).

Im Rahmen der Arbeitsprobe sind unter anderem nachzuweisen:

  • die fachgerechte und hygienische Durchführung aller Arbeitsschritte,

  • die Erstellung und Erläuterung einer Anamnese/Dokumentation,

  • die verständliche Darstellung des Behandlungsablaufs und der verwendeten Produkte.

Die fachliche Bewertung erfolgt anhand fachlicher, hygienischer und sicherheitsrelevanter Kriterien gemäß den einschlägigen Befähigungsprüfungsordnungen.

3. Weitere Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Unabhängig von der fachlichen Beurteilung können für die Gewerbeanmeldung zusätzliche Nachweise erforderlich sein, etwa ein kaufmännischer Befähigungsnachweis (Unternehmerprüfung) oder eine gleichwertige Ausbildung.

 

Der Entfall bzw. Ersatz der Unternehmerprüfung ist gemäß § 8a Unternehmerprüfungsordnung geregelt. Demnach kann die Unternehmerprüfung durch bestimmte Qualifikationen ersetzt werden, wie zum Beispiel:

• Reifeprüfung (Matura)

• abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. als Einzelhandelskaufmann/-frau

• erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meister- oder Befähigungsprüfung

• einschlägige schulische oder akademische Ausbildungen mit wirtschaftlichen Inhalten

Erst das Zusammentreffen der fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen ermöglicht die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde.

4. Abschluss und Gutachtenerstellung

Nach Durchführung von Fachgespräch und Arbeitsprobe wird ein schriftliches Fachgutachten erstellt, das die fachliche Beurteilung dokumentiert. Das Gutachten dient der Behörde als Entscheidungshilfe im Rahmen der freien Beweiswürdigung.

 

Honorarhinweis

Das Honorar für die fachliche Begutachtung wird leistungsbezogen vereinbart. Abweichungen können sich insbesondere aus Umfang, Dauer und allfälligen Fahrtkosten ergeben.