Fachbereiche
Fachgutachten können insbesondere in folgenden Bereichen erstellt werden
Im Rahmen der fachlichen Tätigkeit werden Fachgutachten zur Beurteilung der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO 1994 erstellt. Die Gutachten betreffen die fachliche Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten im Zusammenhang mit eingeschränkten Gewerbeberechtigungen sowie die Beurteilung von Arbeitsproben. Grundlage der Beurteilung sind die jeweils einschlägigen Befähigungsprüfungsordnungen.
Fußpflege
Fachliche Beurteilung Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten in Teilbereichen des Gewerbes Fußpflege – z. B. klassische/kosmetische Fußpflege oder einzelne Module der Befähigungsprüfung.
Kosmetik
Fachgutachten zur Beurteilung Ihrer fachlichen Qualifikation in ausgewählten Teilbereichen der Kosmetik (Schönheitspflege) – z. B. klassische Gesichtsbehandlungen, apparative Kosmetik oder nicht bestandene Prüfungs-Module.
Massage
Fachliche Beurteilung Ihrer Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten in Teilbereichen des Gewerbes Massage – z. B. klassische Ganzkörpermassage oder einzelne Module der Befähigungsprüfung.
Sie möchten wissen, ob Ihre Ausbildung oder Berufspraxis für eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung ausreicht?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir klären Ihre Ausgangssituation und das weitere Vorgehen persönlich.