Gutachten – FKM Gutachter

Dein Start in die Selbstständigkeit

Der individuelle Weg zur Gewerbeberechtigung in Österreich.

praxisnah transparent behördentauglich

Über den Gutachter

Mst. Hermann Talowski
Fachgutachter für individuelle Befähigungsnachweise gemäß § 19 GewO 1994

 

Mst. Hermann Talowski ist seit über 34 Jahren selbstständig in den Gewerben Kosmetik, Fußpflege (seit 2000) und Massage (seit 1991) tätig und verfügt über umfassende praktische Fachkenntnisse in allen drei Berufsfeldern. Diese langjährige Berufspraxis bildet die Grundlage seiner fachlichen Beurteilung von Qualifikationen und Praxiserfahrungen im Rahmen individueller Befähigungsnachweise gemäß § 19 GewO 1994.

 

Ein Schwerpunkt seiner gutachterlichen Tätigkeit liegt in der fachlichen Beurteilung der Gleichwertigkeit von Ausbildungswegen und praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Gewerbezulassung. Dazu gehört insbesondere die fachliche Bewertung von Arbeitsproben zur Beurteilung der beruflichen Eignung.

 

Über einen Zeitraum von 27 Jahren war Hermann Talowski als Bereichsleiter für die berufliche Aus- und Weiterbildung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure am WIFI der Wirtschaftskammer Steiermark tätig. In dieser Funktion war er für die inhaltliche Konzeption, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der fachlichen Ausbildungsangebote in diesen Gewerben verantwortlich.

Darüber hinaus war er 19 Jahre Landesinnungsmeister (1995–2014) sowie 10 Jahre Bundesinnungsmeister (2000–2010) der Fachgruppe Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. In diesen Funktionen wirkte er maßgeblich an der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Zugangsverordnungen sowie an Regelungen zur Gewerbezulassung mit.

 

Im Rahmen seiner Tätigkeit als Landes- und Bundesinnungsmeister sowie als privater Gutachter im Sinne der Beschlüsse der Bundesreferententagung (Freistadt) erstellt Hermann Talowski fachliche Gutachten und beurteilt Arbeitsproben als fachliche Entscheidungshilfe für Behörden in Verfahren zur Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO 1994.

 

Die Gutachten werden von den Behörden im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigt; maßgeblich sind dabei die fachliche Relevanz, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Beurteilung.

 

Seit 2014 ist Hermann Talowski Landesinnungsmeister-Stellvertreter mit besonderer Zuständigkeit – bestätigt durch die Wirtschaftskammer Steiermark – für individuelle Befähigungsnachweise gemäß § 19 GewO 1994. In dieser Funktion befasst er sich laufend mit der fachlichen Beurteilung der Gleichwertigkeit von Ausbildungswegen und Praxiserfahrungen im Rahmen von Gewerbezulassungsverfahren.

 

Im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit besteht eine laufende fachlich-sachliche Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark für gewerbliches Berufsrecht sowie Anerkennungs- und Gleichhaltungsverfahren. Darüber hinaus erfolgt eine fachliche Abstimmung mit Behörden in den Bundesländern im Zusammenhang mit Verfahren gemäß § 19 GewO 1994.