Massage
Im Bereich Massage erfolgt die fachliche Beurteilung Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten in bestimmten Teilbereichen des Gewerbes Massage gemäß den jeweils geltenden Befähigungsprüfungsordnungen.
Typische Teilbereiche sind unter anderem:
klassische Ganzkörpermassage,
Akupunktmassage,
Fußreflexzonenmassage,
Inhalte aus Lehrgängen der weiterführenden Fachausbildung für Masseure,
einzelne oder gesamte Module der Befähigungsprüfung, die nicht absolviert oder nicht bestanden wurden.
Im Rahmen der Begutachtung wird insbesondere geprüft, ob Sie die beantragten Massageformen fachlich korrekt, hygienisch einwandfrei und sicher anwenden können und über die notwendigen theoretischen Grundlagen (Anatomie, Kontraindikationen, Anamnese, Dokumentation) verfügen.