Gutachten – FKM Gutachter

Dein Start in die Selbstständigkeit

Der individuelle Weg zur Gewerbeberechtigung in Österreich.

praxisnah transparent behördentauglich

Häufige Fragen (FAQ)

FAQ Accordion

Eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung erlaubt es Ihnen, einen klar definierten Teilbereich eines reglementierten Gewerbes selbstständig und rechtssicher auszuüben, ohne das gesamte Gewerbe abdecken zu müssen. Grundlage ist die Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO 1994.

Ein Fachgutachten ist insbesondere für Personen sinnvoll, die über praktische Erfahrung oder einschlägige Ausbildungen verfügen, jedoch nicht alle formalen Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung erfüllen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn einzelne Module der Befähigungsprüfung fehlen, eine Befähigungsprüfung nicht bestanden wurde oder eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung bzw. Teiltätigkeit angestrebt wird.

Die Begutachtung erfolgt meist durch ein Fachgespräch und eine praktische Arbeitsprobe. Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten werden realitätsnah geprüft und dokumentiert.

Nach Terminvereinbarung erfolgt die Begutachtung meist an einem Termin. Das schriftliche Gutachten wird anschließend zeitnah erstellt.

Nein. Dafür ist ein behördliches Verfahren bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat erforderlich. Das Gutachten unterstützt die Behörde als fachliche Entscheidungsgrundlage bei der Beurteilung der individuellen Befähigung.

Hilfreich sind Nachweise zu Ausbildung und Berufspraxis, etwa Zeugnisse, Kursbestätigungen, Arbeitsbestätigungen oder Tätigkeitsbeschreibungen.

Ja. Ihre tatsächlichen Kenntnisse können im Rahmen einer Arbeitsprobe oder eines Fachgesprächs beurteilt werden.

Ja. Sie können nur jene Tätigkeiten ausüben, für die Ihre Befähigung nachgewiesen wurde.

Leider nicht. Das Gutachten beurteilt ausschließlich die fachliche Befähigung. Der Nachweis der kaufmännischen Kenntnisse muss gesondert erbracht werden.

Dieser kann beispielsweise erfolgen durch:

  • eine anerkannte kaufmännische Ausbildung
    (z. B. HAK-Matura oder Lehrabschluss als Einzelhandelskauffrau/-mann)
  • die Unternehmerprüfung
  • langjährige Selbstständigkeit
  • oder eine mehrjährige Tätigkeit in einer kaufmännisch verantwortlichen Position in einem Unternehmen

Gerne informiere ich Sie dazu näher.

Ja. Begutachtungen und Termine sind für Antragstellerinnen und Antragsteller aus ganz Österreich möglich.

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Dauer der Begutachtung sowie eventuellen Fahrtkosten. Vorab erhalten Sie eine transparente Auskunft.

Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin anfragen. In einem kurzen Erstkontakt klären wir Ablauf und nächste Schritte.