Gutachten – FKM Gutachter

Dein Start in die Selbstständigkeit

Der individuelle Weg zur Gewerbeberechtigung in Österreich.

praxisnah transparent behördentauglich

FKM-Gutachter - Mst. Hermann Talowski

für Gewerbeberechtigungen gemäß § 19 GewO 1994 – österreichweit

Wir erstellen österreichweit Fachgutachten zur Feststellung der individuellen Befähigung nach § 19 GewO 1994 für Personen, die sich in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik oder Massage selbstständig machen möchten, aber nicht alle Teile der Befähigungsprüfung erfüllt haben.

Durch Fachgespräch und praktische Arbeitsprobe werden vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten beurteilt. Das Gutachten dient als fachliche Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde im Rahmen des Gewerbeansuchens.
 

Auch ohne vollständige Befähigungsprüfung kann so eine (ggf. eingeschränkte) Gewerbeberechtigung möglich sein, z. B. für:

  • apparative Kosmetik (z. B. Diodenlaser, Hydrafacial sowie weitere Techniken)

  • klassische Gesichtsbehandlungen

  • dekorative Kosmetik

  • Lash & Brow Lifting

  • klassische Fußpflege

  • einzelne Massagetechniken

Die Inhalte aus nicht bestandenen oder fehlenden Modulen der Befähigungsprüfung sowie der Lehrgang der weiterführenden Fachausbildung können im Rahmen eines fachlichen Gutachtens bewertet werden. Bei einer eingeschränkten Gewerbeberechtigung kann sich zudem die erforderliche Praxiszeit reduzieren. Dadurch wird eine individuelle fachliche Beurteilung der persönlichen Situation und eine Beratung zum möglichen Weg in die Selbstständigkeit ermöglicht.

Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen mögliche Wege in die Selbständigkeit.

Warum FKM-Gutachter?

Ihre Vorteile mit Mst. Hermann Talowski

Fachlich fundiert, behördentauglich und persönlich begleitet – von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten.

Langjährige Fachexpertise

Über 34 Jahre selbstständige Branchenerfahrung in Kosmetik, Fußpflege und Massage · langjährige Funktionärstätigkeit · behördentaugliche Fachgutachten.

Behördentaugliche Fachgutachten

Fachgutachten gemäß § 19 GewO 1994 als nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Behörden.

Objektive und faire Beurteilung

Nachvollziehbare Bewertung Ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten auf Basis von Fachgespräch und Arbeitsprobe.

Persönliche Begleitung

Klare Informationen, strukturierter Ablauf und individuelle Unterstützung von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten.

Österreichweit für Sie im Einsatz

Begutachtungen und Terminvereinbarungen für Antragsteller:innen aus ganz Österreich.

Fachbereiche

Fußpflege

Fachliche Beurteilung Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten in Teilbereichen des Gewerbes Fußpflege – z. B. klassische/kosmetische Fußpflege oder einzelne Module der Befähigungsprüfung.

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Kosmetik

Fachgutachten zur Beurteilung Ihrer fachlichen Qualifikation in ausgewählten Teilbereichen der Kosmetik (Schönheitspflege) – z. B. klassische Gesichtsbehandlungen, apparative Kosmetik oder nicht bestandene Prüfungs-Module.

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Massage

Fachliche Beurteilung Ihrer Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten in Teilbereichen des Gewerbes Massage – z. B. klassische Ganzkörpermassage oder einzelne Module der Befähigungsprüfung.

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Bereit für den nächsten Schritt?

Lassen Sie Ihre fachliche Befähigung objektiv beurteilen und schaffen Sie die Grundlage für Ihre Gewerbeberechtigung in Österreich.