Fußpflege
Im Bereich Fußpflege erfolgt die fachliche Beurteilung Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen in klar abgegrenzten Teilbereichen des reglementierten Gewerbes Fußpflege.
Die Begutachtung orientiert sich an den Anforderungen der jeweiligen Befähigungsprüfungsordnung und umfasst sowohl theoretische Grundlagen als auch die praktische Durchführung der beantragten Leistungen.
Typische Teilbereiche sind unter anderem:
klassische bzw. kosmetische Fußpflege,
ausgewählte Behandlungsmethoden der Fußpflege im Rahmen einer eingeschränkten Gewerbeberechtigung,
Inhalte aus Lehrgängen der weiterführenden Fachausbildung Fußpflege,
einzelne oder gesamte Module der Befähigungsprüfung, die nicht absolviert oder nicht bestanden wurden.
Im Rahmen von Fachgespräch und Arbeitsprobe wird geprüft, ob Ihre fachlichen Kompetenzen und praktischen Fertigkeiten den Anforderungen für die beantragten Teilbereiche entsprechen.