Kosmetik
Im Bereich Kosmetik (Schönheitspflege) erfolgt die fachliche Beurteilung Ihrer Qualifikation in ausgewählten Teilbereichen des Gewerbes Kosmetik.
Gegenstand der Begutachtung sind sowohl klassische kosmetische Leistungen als auch apparative Anwendungen, jeweils entsprechend den Anforderungen der einschlägigen Befähigungsprüfungsordnungen.
Mögliche Teilbereiche der Begutachtung sind unter anderem:
klassische Gesichtsbehandlungen inklusive Augenbrauen- und Wimpernfärben mit Fassonierung.
Maniküre im Rahmen der kosmetischen Leistungen,
apparative Kosmetik (z. B. Hydrafacial, Diodenlaser zur dauerhaften Haarentfernung, Microneedling, HIFU u. a.),
einzelne oder gesamte Module der Befähigungsprüfung, die nicht absolviert oder nicht bestanden wurden.
Im Rahmen der praktischen Arbeitsprobe wird die fachgerechte, hygienische und sichere Durchführung der beantragten Leistungen beurteilt. Ergänzend werden die erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Fachgespräch überprüft.