Gutachten – FKM Gutachter

Dein Start in die Selbstständigkeit

Der individuelle Weg zur Gewerbeberechtigung in Österreich.

praxisnah transparent behördentauglich

Eingeschränkte Gewerbeberechtigung

Was ist die eingeschränkte Gewerbeberechtigung?

Eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung ermöglicht es Ihnen, einen klar definierten Teilbereich eines reglementierten Gewerbes – etwa Kosmetik, Fußpflege oder Massage – selbstständig und rechtskonform auszuüben. Sie müssen dabei nicht das gesamte Gewerbe abdecken, sondern nur jene Tätigkeiten anbieten, in denen Sie nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Die eingeschränkte Gewerbeberechtigung wird auf Basis der Feststellung der individuellen Befähigun gemäß § 19 GewO 1994 erteilt. Dafür ist ein fachliches Gutachten erforderlich, das Ihre beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen objektiv bestätigt.

 

Rechtskonforme Prüfung & persönliche Antragshilfe
Sie können die Voraussetzungen für Ihr Gewerbe nicht vollständig nachweisen? FKM-Gutachter prüft Ihre Unterlagen, erstellt ein fachliches Gutachten und unterstützt Sie österreichweit beim Antrag auf Feststellung einer eingeschränkten Gewerbeberechtigung – klar, rechtskonform und persönlich begleitet.

 

Wann ist eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung möglich und sinnvoll?

Eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik oder Massage nicht das gesamte Leistungsspektrum anbieten möchten, sondern sich auf bestimmte Tätigkeiten oder Spezialgebiete konzentrieren wollen.

Das trifft insbesondere auf Sie zu, wenn:

  • Sie nur einzelne Leistungen ausüben möchten (z. B. klassische Gesichtsbehandlungen, apparative Kosmetik, kosmetische Fußpflege oder klassische Ganzkörpermassage)
  • Sie ein oder mehrere Module der Befähigungsprüfung nicht absolviert oder nicht bestanden haben
  • Sie bereits Berufspraxis oder Ausbildungen im In- oder Ausland mitbringen, die bisher nicht vollständig anerkannt wurden

Wichtiger Hinweis


Wenn Module der Befähigungsprüfung fehlen oder nicht bestanden wurden, 
kann eine Arbeitsprobe und/oder ein Fachgespräch eine sinnvolle Möglichkeit sein, 
um Ihre tatsächlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen.

Wie läuft die fachliche Beurteilung ab?

Im Rahmen eines Fachgutachtens gemäß § 19 GewO 1994 wird geprüft, ob Ihre praktischen Fähigkeiten und Fachkenntnisse den Anforderungen der jeweiligen Befähigungsprüfungsordnung entsprechen – auch dann, wenn formale Prüfungsnachweise fehlen oder unvollständig sind.
 

Sobald ein positives Gutachten vorliegt, können Sie bei der zuständigen Behörde die eingeschränkte Gewerbeberechtigung beantragen – rechtskonform und offiziell.
 

Mit der eingeschränkten Gewerbeberechtigung können Sie gezielt in Ihrem Spezialgebiet arbeiten – ohne die gesamte Befähigungsprüfung ablegen zu müssen.