Dein Start in die Selbstständigkeit

 

zwei klare Wege zum eigenen Gewerbe:
Praxisnah und transparent

Eingeschränkte Gewerbeberechtigung

Was ist die eingeschränkte Gewerbeberechtigung?

Die eingeschränkte Gewerbeberechtigung ermöglicht es Ihnen, einen genau abgegrenzten Teilbereich eines reglementierten Gewerbes – wie etwa Kosmetik, Fußpflege oder Massage – eigenständig und rechtssicher auszuüben.
Sie müssen also nicht das gesamte Gewerbe abdecken, sondern nur jene Tätigkeiten, in denen Sie über nachweisbare Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen.

Diese Form der Gewerbeberechtigung wird auf Basis der
Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO 1994 erteilt.
Dazu benötigen Sie ein fachliches Gutachten, das Ihre beruflichen Fähigkeiten belegt.

Wann ist eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung möglich und sinnvoll?

Eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung kommt insbesondere dann infrage, wenn Sie:

  • nur bestimmte Tätigkeiten ausführen möchten, z. B. klassische Gesichtsbehandlung, Maniküre oder apparative Kosmetik
  • ein oder mehrere Module der Meisterprüfung nicht absolviert oder nicht bestanden haben
  • bereits Fachpraxis oder Ausbildungen im In- oder Ausland nachweisen können, die individuell anerkannt werden sollen

Das Fachgutachten nach § 19 GewO 1994 prüft, ob Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten den Anforderungen der Befähigungsprüfungsordnung entsprechen.

Mit einem positiven Gutachten können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre eingeschränkte Gewerbeberechtigung beantragen.

Unterschied zur vollen Gewerbeberechtigung

Merkmal Eingeschränkte Gewerbeberechtigung Volle Gewerbeberechtigung
Umfang Nur definierte Teilbereiche des Gewerbes (z. B. Gesichtsbehandlung, Maniküre, apparative Kosmetik) Gesamtes Gewerbe (alle Teilbereiche)
Zugangsvoraussetzung Fachgutachten (§ 19 GewO 1994) über individuelle Befähigung Abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation
Selbstständigkeit Ja, innerhalb des genehmigten Teilbereichs Ja, für das gesamte Gewerbe
Praxisnachweis Erforderlich – Nachweis fachlicher Erfahrung In der Regel im Rahmen der Meisterausbildung enthalten

Mit der eingeschränkten Gewerbeberechtigung können Sie gezielt in Ihrem Spezialgebiet arbeiten – ohne die gesamte Meisterprüfung ablegen zu müssen.